Am PEAC wollen Forscherinnen und Forscher ab dem Jahr 2024 untersuchen, welche genetischen Eigenschaften die bestmöglichen Erträge oder Überlebensstrategien von Pflanzen unter spezifischen Umweltszenarios wie etwa Hitze oder Überflutung ermöglichen. Mit PEAC verstärkt die HHU ihre durch den Exzellenzcluster für Pflanzenforschung CEPLAS und das vor der Fertigstellung stehende ‚Zentrum für Synthetische Lebenswissenschaften‘ sichtbare Führungsrolle in diesen Forschungsbereichen. Sowohl national als auch international wird PEAC mit seiner langfristigen Themenstellung „Phenotypic Predictions“ eine herausragende Position einnehmen und die weitere wissenschaftliche Profilbildung der HHU entscheidend ausbauen. Sprecher des Projekts ist Prof. Dr. Rüdiger Simon vom Institut für Entwicklungsgenetik.
„Die Förderempfehlung des Wissenschaftsrats unterstreicht die überregionale Bedeutung der Pflanzenforschung an der HHU und ihre innovativen Ansätze. PEAC wird den Standort Düsseldorf weiter stärken und kommt natürlich auch unserem Exzellenzcluster zugute“, freut sich Rektorin Prof. Dr. Anja Steinbeck.
Bund und Land Nordrhein-Westfalen werden den Bau von PEAC mit zusammen 18 Millionen Euro fördern. Das Gebäude soll auf dem Campus der HHU, im Bereich der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät entstehen. Laut Plan beginnt der Bau im Jahr 2021.
Neben PEAC gab der Wissenschaftsrat grünes Licht für einen weiteren Forschungsbau in Nordrhein-Westfalen, das „Zentrum für Stoffwechselforschung“ in Köln. Die beiden Projekte haben sich in einem bundesweiten Wettbewerb durchgesetzt. Insgesamt empfahl der Wissenschaftsrat 13 Forschungsbauten zur Förderung.
„Beide Bauvorhaben betreffen Forschungsfelder, die auch von großer gesellschaftlicher Bedeutung sind. Die Empfehlung des Wissenschaftsrats ist eine Bestätigung für die exzellente Arbeit der Forscherinnen und Forscher – und für die Leistungsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen", sagte Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Die Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen ist Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Förderfähig sind nur Vorhaben, die der überregional bedeutsamen Forschung dienen. Dabei begutachtet der Wissenschaftsrat zunächst die von den Ländern eingereichten Anträge. Auf dieser Basis entscheidet die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) abschließend über die Aufnahme in die Förderung.
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