Enno Freye war als Anästhesist bis 1981 am Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) tätig. Er steht seitdem in keinerlei Dienstbeziehung mehr zum UKD, zur Medizinischen Fakultät oder sonstigen Einrichtungen bzw. Instituten der HHU. Grundlage der Entscheidung ist das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW, § 49, Abs. 2..
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