Anlass für den offenen Brief ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 25. Juli letzten Jahres, dass Pflanzen, die mit der „Genschere“ genannten Methode Crispr/Cas erzeugt wurden, genauso wie transgene Pflanzen als genetisch veränderte Organismen („GVO“) eingestuft werden müssen. Entsprechend unterliegen sie der strengen europäischen Gesetzgebung zu GVOs aus dem Jahr 2001, die unter anderem strenge Vorgaben für Prüfung und Beantragung vor der Freisetzung von GVO-Pflanzen macht.
Die Unterzeichner des offenen Briefes weisen darauf hin, dass diese strengen Regelungen den Einsatz der Genschere für die Entwicklung verbesserter Nutzpflanzen sehr erschweren. Aber die Genschere wäre genau hierfür ein wichtiges Werkzeug: Es wird dringend gebraucht, um angepasste Formen von Nutzpflanzen zu erzeugen, mit denen man den Herausforderungen an die zukünftige Nahrungsmittelversorgung begegnen kann: eine wachsende Weltbevölkerung, teilweise mangelhafte Versorgung mit wichtigen Nährstoffen sowie die globale Erderwärmung mit damit einhergehenden Problemen wie steigenden Temperaturen Erosion, Extremwetter, Dürren und Überschwemmungen.
Die konventionellen Züchtungsverfahren stoßen bei der Züchtung neuer Nutzpflanzen an ihre Grenzen. Mit ihnen dauert es sehr lange, um die Kombination mehrerer gewünschter Eigenschaften einzukreuzen. Mit der Crispr/Cas-Methode ist es dagegen möglich, schnell und mit chirurgischer Präzision nur an den gewünschten Stellen das pflanzliche Genom zu verändern und damit die Eigenschaften in die Pflanze einzubringen, ohne dabei unerwünschte andere Eigenschaften zu erzeugen.
„Die europäische GVO-Gesetzgebung von 2001 ist nicht mehr zeitgemäß und berücksichtigt nicht den aktuellen Stand der Wissenschaft“, so die Autoren des offenen Briefes. Die Regelungen beziehen sich auf transgene Pflanzen, die durch das Einfügen von fremden Genen in das Pflanzengenom erzeugt worden sind.
Dagegen seien „Pflanzen, die einfache, gezielt mit Genscheren erzeugte Veränderungen enthalten und in die keine fremden Gene eingefügt wurden, […] von Pflanzen konventioneller Züchtung nicht zu unterscheiden und genauso sicher“, betonen die Autoren. Konventionell gezüchtete Pflanzen durchlaufen im Rahmen der Sortenprüfung umfangreiche Untersuchungen, entsprechend seien auch mit der Genschere hergestellte Pflanzen einzuordnen.
Mit dem Schreiben appellieren die Forscherinnen und Forscher, das europäische Regelwerk nur geringfügig zu ändern, damit die Genschere als Werkzeug für Pflanzenforscher und -züchter genutzt werden kann.
Der Aufruf wird von einer großen Zahl öffentlich geförderter Forschungsinstitute im Inland und im europäischen Ausland unterstützt. Neben Prof. Weber unterzeichnete eine Reihe weiterer Forscherinnen und Forscher des Exzellenzclusters für Pflanzenforschung CEPLAS an der HHU den Brief. Dieser ist über die
Webseiten von CEPLAS abrufbar.
