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Patientenwille und Patientenverfügung: Mein Wille geschehe?!

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Mit „Wille“ ist der Patientenwillen und seine Umsetzung, -vor allem in besonders schwierigen Situationen der klinischen Behandlung - gemeint. Der Patientenwille ist nach § 630d BGB auch für den Arzt maßgeblich. Wie lässt sich aber der Patientenwille ermitteln, wenn der Patient zur Äußerung seines Willens nicht fähig ist? Was, wenn es keine „richtige“ Behandlung gibt, wie können Arzt und Patient Für und Wider einer Therapieentscheidung abwägen? In solchen Situationen hilft das Klinische Ethikkomitee zusammen mit dem Behandlungsteam zu klären und ggf., sofern medizinisch möglich, mit dem Patienten, was in einer konkreten Situation zu tun ist. Ein wichtiges Instrument, den Willen eines Patienten auszudrücken, ist die Patientenverfügung. Sie muss schriftlich verfasst werden und erlangt dann Bedeutung, wenn ein Patient nicht mehr einwilligungsfähig ist, z. B. wenn er im Koma liegt. Trifft die Patientenverfügung auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation sowie die notwendigen Maßnahmen aber nicht zu, was keine Seltenheit ist, unterstützt das Ethikkomitee Behandler und ggf. Angehörige oder Bevollmächtigte, zu einer ethisch und medizinisch akzeptablen Entscheidung zu kommen. Bei einer solchen ethischen Fallbesprechung wird das gesamte Behandlungsteam, Ärzte unterschiedlicher Disziplinen, Pflegeteam, Sozialarbeiter, ggf. Juristen mit einbezogen, um auf dem Boden bioethischer Prinzipien zu einem Votum zu gelangen, was in einer konkreten Situation zu tun ist und Rechtssicherheit für die Behandler zu schaffen. Mitarbeiter des Klinischen Ethikkomitees des Universitätsklinikums Düsseldorf erläutern in der Veranstaltung am kommenden Dienstag unter anderem, welche Möglichkeiten der Patient hat, - auch im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit - seinem Willen Geltung zu verschaffen. Info-Veranstaltung mit Podiumsdiskussion „Mein Wille geschehe?!“, Haus der Universität, Schadowplatz 14, Dienstag, 18.08., 19.00 Uhr. Kontakt: Klinisches Ethikkomitee, Universitätsklinikum Düsseldorf, Dr. Thorsten Trapp, stellvertretender Vorsitzender, E-Mail: kek@med.uni-duesseldorf.de

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