Detaillierte Informationen - von Formalia über Terminpläne und Wahlberechtigte bis hin zu den Gremiengruppen - können Interessierte auf der speziellen Website
www.hhu.de/wahlen
abrufen. Gewählt werden die Mitglieder der Gremien (Senat, Fakultätsräte) getrennt nach den vier Gruppen. In der Juristischen Fakultät wurde keine wissenschaftliche Einrichtung gebildet. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt 1 Jahr, die der übrigen Mitglieder 2 Jahre (Fakultätsräte) bzw. 4 Jahre (Senat, Vorstände). Zudem werden - soweit erforderlich - die Mitglieder der Vorstände der wissenschaftlichen Einrichtungen und der Abteilungen ohne Krankenversorgung in den Fakultäten getrennt nach Gruppen gewählt. Hier gelten gruppenspezifische Regelungen zur Wahlberechtigung. Gewählt wird auch der Rat für studentische Hilfskräfte (SHK-Rat). Ihm obliegt die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte. Dem SHK-Rat gehören fünf Studierende, je ein Studierende/r für jede Fakultät, an. Ihre Amtszeit beträgt 1 Jahr. Details zur Durchführung der Briefwahl
finden Sie hier.

abrufen. Gewählt werden die Mitglieder der Gremien (Senat, Fakultätsräte) getrennt nach den vier Gruppen. In der Juristischen Fakultät wurde keine wissenschaftliche Einrichtung gebildet. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt 1 Jahr, die der übrigen Mitglieder 2 Jahre (Fakultätsräte) bzw. 4 Jahre (Senat, Vorstände). Zudem werden - soweit erforderlich - die Mitglieder der Vorstände der wissenschaftlichen Einrichtungen und der Abteilungen ohne Krankenversorgung in den Fakultäten getrennt nach Gruppen gewählt. Hier gelten gruppenspezifische Regelungen zur Wahlberechtigung. Gewählt wird auch der Rat für studentische Hilfskräfte (SHK-Rat). Ihm obliegt die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte. Dem SHK-Rat gehören fünf Studierende, je ein Studierende/r für jede Fakultät, an. Ihre Amtszeit beträgt 1 Jahr. Details zur Durchführung der Briefwahl
