Zu den Personen:
Lothar Michael, geboren 1968 in Düsseldorf, promovierte nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth und München, bei Peter Häberle mit einer rechtstheoretischen Arbeit zum Thema „Der allgemeine Gleichheitssatz als Methodennorm komparativer Systeme. Methodenrechtliche Analyse und Fortentwicklung der Theorie der „beweglichen Systeme“ (Wilburg)“ und wurde dessen Assistent. Er habilitierte sich mit einer Schrift zum Thema: „Rechtsetzende Gewalt im kooperierenden Verfassungsstaat - Normersetzende und normprägende Absprachen zwischen Staat und Wirtschaft“. Ihm wurde die venia legendi für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie erteilt. Nach Vertretungen in Bayreuth und Düsseldorf ist er seit Juli 2003 Universitätsprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
Prof. Dr. Karsten Altenhain, geboren 1962 in Wuppertal, studierte Rechtswissenschaften in Bonn und München. Im Jahr 1988 schloss er sein Studium mit dem ersten juristischen Staatsexamen ab. Seine Prüfung legte er vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ab. Sein zweites juristisches Staatsexamen legte er im Jahr 1993 vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ab. Im selben Jahr promovierte er an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn mit dem Thema „Die Strafbarkeit des Teilnehmers beim Exzess“, während er Richter am Landgericht Bonn war. Die Ernst und Anna Landsberg-Stiftung unterstützte seine Dissertation durch ein Promotionsstipendium. Im Jahre 2000 habilitierte sich Karsten Altenhain an der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen bei Prof. Dr. Hans-Ludwig Günther. Er erhielt die venia legendi für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und Medienrecht. Nach Lehrstuhlvertretungen an der Philipps-Universität Marburg und der Technischen Universität Dresden hat er seit dem Wintersemester 2002/03 den Lehrstuhl Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Medienrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf inne. Seit 2003 ist er zudem Geschäftsführender Direktor des Zentrums für Informationsrecht.
Prof. Dr. Horst Schlehofer, 1955 in Bochum geboren, nahm im Wintersemester 1973/74 an der Ruhr-Universität Bochum das Studium der Rechtswissenschaft auf. 1980 schloss er es, nach einer Unterbrechung für die Zeit des Zivildienstes, mit dem Ersten juristischen Staatsexamen ab. 1984 wurde Horst Schlehofer promoviert. Es folgten das Referendariat und 1987 das Zweite juristische Staatsexamen sowie ein Lehrauftrag an der Universität Potsdam (SS1991) und eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Rostock (WS 1993). 1993/94 habilitierte er sich an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum in den Fächern Strafrecht und Strafprozessrecht. 1994 wurde er zum Hochschuldozenten an der Ruhr-Universität Bochum ernannt. Nach Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Potsdam, Bonn und Dresden wurde er 1996 auf die Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf berufen. Seit dem Sommersemester 2006 ist er Studiendekan der Juristischen Fakultät.
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