Für die Ende Februar startende 5. Runde des Wettbewerbs sind NRW-Hochschulen in staatlicher Trägerschaft und staatlich anerkannte Hochschulen des Landes antragsberechtigt. Gefördert werden Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, deren Abschluss in der Regel nicht länger als drei Jahre zurückliegt sowie Hochschulwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Gründungsinteressierte ohne Hochschulabschluss können nicht gefördert werden.
Anträge können bis zum 31. Mai 2017 eingereicht werden.
Zum Wettbewerb finden Informationsveranstaltungen in Düsseldorf, Aachen, Bochum und Paderborn statt:
Weitere Informationen zu dem Förderprogramm (ab 28. Februar 2017!) hier
und hier.
- 15.03.2017, Düsseldorf (MIWF), 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
- 17.03.2017, Aachen (RWTH Aachen), 15:00 Uhr – 17:00 Uhr
- 21.03.2017, Bochum (Universität Bochum), 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
- 30.03.2017, Paderborn (Universität Paderborn), 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

