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Auszeichnung für Professor Dr. Mark Alexander Makowsky, Juristische Fakultät

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Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Düsseldorf ist eine Stadt der Kunst. Eine Stadt, die im Laufe der Jahrhunderte bis in die Gegenwart namhafte Künstlerpersönlichkeiten hervorgebracht hat, und die ein Zentrum der Kunst in den unterschiedlichsten Genres war und ist. In diesem inspirierenden Umfeld können sich Nachwuchskünstlerinnen und -künstler bestens entfalten. Mit den Förderpreisen möchte die Landeshauptstadt die jungen Künstler dabei unterstützen und sie für ihre außergewöhnliche künstlerische Leistungen ehren."

Neben den zahlreichen Auszeichnungen im Bereich Kunst und Kultur vergibt die Landeshauptstadt auch einen Preis zur Förderung wissenschaftlicher Forschung. Dabei werden junge an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) tätige Forschende ausgezeichnet, die mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit in ihrem Fach bedeutende Forschungsergebnisse erzielt haben. Den Förderpreis für Wissenschaften 2019 bekommt Professor Dr. Mark Alexander Makowsky aus der Juristischen Fakultät der HHU.

In Verbundenheit mit der HHU und zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung wird der Förderpreis alle zwei Jahre von der Landeshauptstadt verliehen. Die Vergabe erfolgt im Wechsel an die Wirtschaftswissenschaftliche, Juristische, Mathematisch-Naturwissenschaftliche, Philosophische und Medizinische Fakultät. Der in diesem Jahr ausgezeichnete Professor Dr. Mark Alexander Makowsky wurde 1984 in Düsseldorf geboren. Er studierte von 2004 bis 2009 Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. 2012 folgte die Promotion, 2018 die Habilitation. Verbunden mit seiner Habilitation an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erhielt er die Lehrbefugnis für "Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Zivilverfahrensrecht sowie Privatversicherungsrecht".
Mit dem Förderpreis wird Mark Alexander Makowsky für seine Habilitationsschrift "Einwendungen aus fremdem Schuldverhältnis – zugleich ein Beitrag zur Relativität des Schuldverhältnisses" geehrt. Erst am 5. November dieses Jahres wurde Makowsky zudem zum Universitätsprofessor an der Universität Mannheim, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht, ernannt. In dem Fachgutachten der Juristischen Fakultät der Heinrich Heine-Universität heißt es dazu: "In seiner Habilitationsschrift untersucht Herr Makowsky das Phänomen der Drittwirkung von Einwendungen. Es handelt sich dabei um ein schwieriges Problem des Schuldrechts, das in zahlreichen Mehrpersonenverhältnissen (Dreiecksverhältnissen) in Erscheinung tritt."

Weiter heißt es: "Nachdem die Thematik unmittelbar nach Inkrafttreten des BGB am 1.1.1900 noch in mehreren grundlegenden Monographien eingehend behandelt wurde, fehlte es bislang an umfassenden neueren Untersuchungen. Stattdessen wurden lediglich einzelne Vorschriften oder Problemfelder behandelt. Dieses Manko war umso spürbarer, als sich die Gesetzgebung und Rechtsprechung seit dem Inkrafttreten des BGB deutlich weiterentwickelt haben. Vor diesem Hintergrund zielt die Habilitationsschrift von Herrn Makowsky auf eine dogmatische Zusammenschau der unterschiedlichen Regelungen ab, um die gemeinsamen Grundlagen und Problemfelder aufzuarbeiten und zu systematisieren. Dabei gelingt es dem Verfasser, auf der Grundlage einer tiefgreifenden historischen und dogmatischen Analyse der einzelnen Vorschriften ein innovatives und stimmiges Gesamtkonzept zu entwickeln. Die Untersuchung ist damit nicht nur von wissenschaftlichem Interesse. Sie ist vielmehr darüber hinaus auch geeignet, der Praxis die notwendigen Grundlagen für eine gleichmäßige und widerspruchsfreie Beurteilung der einschlägigen Problemfälle bereitzustellen. Insgesamt handelt es sich um eine herausragende wissenschaftliche Leistung, die die Fruchtbarkeit dogmatischer Analysen eindrucksvoll belegt."

Originalmeldung der Landeshauptstadt Düsseldorf mit allen Preisträgern: https://www.duesseldorf.de/index.php?id=700021325&tx_pld_frontpage%5Bnews%5D=30217


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