Vorlesungszeiten
Einvernehmlich hat man sich für die Verschiebung des Beginns der Vorlesungszeiten für das kommende Sommersemester auf den 20. April ausgesprochen. Die Entscheidung fiel mit Blick auf Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Virus SARS-CoV-2.
Die nun verabschiedete Entscheidung sieht vor, dass weiterhin am 17. Juli 2020 die Vorlesungszeit endet. Diese Regelung gilt einheitlich für alle Hochschulen. Von der durch das Ministerium eingeräumten Möglichkeit, kleinere Präsenzveranstaltungen durchzuführen, macht die HHU keinen Gebrauch. Ab Montag, 16. März, sind sämtliche Präsenzveranstaltungen (beispielsweise Vorlesungen, Seminare, Tagungen oder Workshops) abzusagen.
Dies gilt nicht für Studierende in den Fächern Medizin und Zahnmedizin, die derzeit ein Praktisches Jahr bzw. eine Famulatur in einer klinischen Einrichtung ableisten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gemeinsame Veranstaltungen mit diesen Studierenden nur in Kleingruppen abgehalten werden dürfen.
Praktika mit bis zu zehn Teilnehmenden inklusive Lehrpersonal sind zugelassen, sofern in den betreffenden Räumlichkeiten der erforderliche Mindestabstand eingehalten werden kann.
Die Universitäts- und Landesbibliothek (ULB) ist ab morgen, Samstag, den 14. März für den Publikumsverkehr geschlossen; für die Fachbibliothek Medizin gelten besondere Regelungen. Die Einrichtungen des Hochschulsports der HHU sind bis zum 30. März 2020 geschlossen. Beide Schließungen erfolgten in enger Abstimmung mit der Hochschulleitung.
Prüfungen
Die Entscheidung, ob eine Prüfung abzuhalten ist, obliegt der jeweiligen Dozentin bzw. dem Dozenten. Jedoch ist, gemäß des Erlasses des MKW, an diese Entscheidung ein strenger Maßstab anzulegen. Wo immer dies möglich und zumutbar ist, sollten Prüfungen, etwa studienbegleitende Prüfungen, verschoben werden. Sofern eine Verschiebung aus zwingenden Gründen nicht in Betracht kommt, etwa bei unaufschiebbaren Abschlussprüfungen (Staatsexamina), muss gewährleistet werden, dass zwischen den Prüfungsteilnehmern ausreichend Abstand gehalten werden kann. Wo immer möglich sollten kleinere Kohorten gebildet werden. Unter diesen Voraussetzungen kann bis auf weiteres an der Durchführung unaufschiebbarer Abschlussprüfungen festgehalten werden.