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Optimale Betreuung durch neu eingeführtes Professorenkolloquium

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Die Düsseldorfer Juristische Fakultät ist mit rund 340 Erstsemestern pro Jahr eine vergleichsweise kleine Fakultät. Dies hat den Vorteil, dass eine weitaus individuellere Betreuung der Studierenden möglich ist. Seit Jahren werden der Juristischen Fakultät im CHE-Ranking dafür Bestnoten ausgestellt. Wie man Stärken noch verstärkt, stellt die Fakultät im kommenden Wintersemester mit der Einführung eines Professorenkolloquiums unter Beweis: Die Jura-Erstis werden zu Semesterbeginn in Kleingruppen (von bis zu circa 30 Personen) aufgeteilt. Jeder der 17 Professoren und Professorinnen betreut dann, im wöchentlichen Wechsel mit dem studentischen Tutorium, je eine Gruppe für zwei Semesterwochenstunden. Es steht den Professoren frei, ob sie in dem Kolloquium von der Arbeit am Lehrstuhl berichten, sich über eine Forschungsarbeit austauschen, einen Fachaufsatz oder ein aktuelles Rechtsthema diskutieren. Ausschlaggebend ist, den Studierenden einen unmittelbaren Kontakt zu ermöglichen, Distanz abzubauen und damit die Grundlage für einen offenen und intensiven fachlichen Austausch zu schaffen. Mit der Einführung des Professorenkolloquiums möchte die Juristische Fakultät von Anfang an an das Jurastudium und das wissenschaftliche Arbeiten heranführen und den Zugang zu wissenschaftlichen Texten erleichtern. Federführend für das Projekt ist Prof. Dr. Christian Kersting, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht sowie deutsches und internationales Unternehmens-, Wirtschafts- und Kartellrecht. Er hat das Konzept mit seinen Kollegen ins Leben gerufen: „Wir wollen die Studierenden fächerübergreifend mit den spezifischen Anforderungen des Faches Stück für Stück vertraut machen und sie beim Einstieg in das Jurastudium umfassend beraten. Sie sollen einen Eindruck bekommen, wozu das, was sie lernen, überhaupt gut ist, und wohin die Reise mit dem Jurastudium gehen kann.“ Im zweiten Semester folgt das Justizkolloquium. In Kooperation mit dem Landgericht, dem Verwaltungsgericht und dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen übernehmen erfahrene Juristinnen und Juristen die Kleingruppen. In ca. neun bis zehn Einheiten à 90 Minuten geben sie einen praxisnahen Einblick in die Düsseldorfer Justiz, stellen verschiedene juristische Arbeitsbereiche vor und zeigen, wie die Studieninhalte in die Praxis übersetzt werden. Prof. Dr. Christian Kersting: „Das Studium an der Heinrich-Heine-Universität zeichnet sich durch seinen hohen Praxisbezug aus. Wir ermöglichen gleich im zweiten Semester den Austausch mit richterlichen Mentoren, dann geht es auch mal zum Gericht!“. Die Fakultät erhofft sich mit dieser Umsetzung des bestehenden Wunsches der Studierenden nach mehr Professorenkontakt eine Win-win-Situation: die frühzeitige Förderung einer offenen und lebendigen Diskussionskultur kommt Studierenden wie auch Dozenten entgegen: “Wir wollen unsere Studenten besser kennenlernen und wir wollen wissen, was sie können. Auch um sie rechtzeitig unterstützen zu können, wenn es im Jurastudium mal hakt. Auf jeden verfügbaren Erstsemester-Platz kommen in Düsseldorf gut 10 Bewerbungen. Entsprechend weh tut der Fakultät jeder Student, der abbricht. Das Kolloquium soll zusätzliche Motivation schaffen, am Ball zu bleiben“, ergänzt Prof. Dr. Christian Kersting. Die Juristische Fakultät wurde 1994 gegründet. Sie ist bekannt für ihre internationale und wirtschaftsrechtliche Ausrichtung in Lehre und Forschung. 17 Professoren lehren und forschen hier; vier Institute sind Zentren wissenschaftlicher Arbeit und Praxisverbindung. 22 Honorarprofessoren und ca. 60 Lehrbeauftragte, die als Richter, Rechtsanwälte und Notare ihre praktische Erfahrung einbringen, unterstützen die Lehre. Die angebotenen Schwerpunktbereiche reichen von Deutschem, Europäischem und Internationalem Privat- und Verfahrensrecht über Unternehmen und Märkte, Recht der Politik und Internationalem Recht bis hin zu Steuerrecht. Ergänzend zum rechtswissenschaftlichen Studium, das zur Ersten Prüfung führt, können die Studierenden Begleitstudiengänge zum anglo-amerikanischen Recht und zu Rechtsfragen der künstlichen Intelligenz absolvieren. Wer gut Französisch kann, hat in Düsseldorf überdies die Möglichkeit eines integrierten Doppelstudiums, um parallel das deutsche und das französische Examen zu erwerben. Infos unter www.jura.hhu.de/fakultaet0/ueberuns/video.html


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